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Alterspflege in der Schweiz » Pflegebedarf

  • Wie man die richtige Betreuung im Alter auswählt

    von Martin Weingart | 12.06.2023
    Im Alter kann es vorkommen, dass ältere Menschen Unterstützung in verschiedenen Lebensbereichen benötigen. Dabei ist es wichtig, die richtige Art der Betreuung auszuwählen, um den individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden. In der Schweiz gibt es verschiedene öffentliche und private Möglichkeiten, um ältere Menschen zu betreuen und zu unterstützen wie zum Beispiel die Spitexdienste und Dovida. In diesem Artikel möchten wir Ihnen die verschiedenen Typen der Betreuung im Alter vorstellen und Ihnen Tipps geben, wie Sie die passende Betreuung für sich oder Ihre Angehörigen finden können. 1. Hilfe im Alltag 1.1 Haushaltshilfe Eine der grundlegenden Arten der Betreuung im Alter ist die Hilfe bei alltäglichen Aufgaben, wie zum Beispiel Einkaufen, Kochen oder Reinigen der Wohnung. Eine Haushaltshilfe kann hier eine grosse Entlastung sein, insbesondere wenn ältere Menschen körperliche Einschränkungen haben oder einfach mehr Zeit für sich selbst oder ihre Hobbys benötigen. 1.2 Mobiler Pflegedienst Ein mobiler Pflegedienst ist eine weitere Möglichkeit, ältere Menschen in ihrem Alltag zu unterstützen. Hierbei kommt eine Pflegekraft stundenweise oder nach Bedarf zu den Senioren nach Hause und hilft bei der Grundpflege, wie zum Beispiel Körperpflege, Mobilisierung oder Hilfe beim Essen. Auch medizinische Betreuung kann durch einen mobilen Pflegedienst geleistet werden, wenn dies notwendig ist. 2. Betreutes Wohnen Betreutes Wohnen ist eine sehr beliebte Form der Altenbetreuung und Seniorenbetreuung in der Schweiz. Ältere Menschen werden hier nach ihrem Bedarf gepflegt und bewahren sich trotzdem ihre Eigenständigkeit in ihren eigenen vier Wänden. In Anlagen des betreuten Wohnens können sie sich rund um die Uhr auf die Betreuungskräfte verlassen und erhalten darüber hinaus auch wichtige Hilfestellungen im Alltag, wie etwa einen Ernährungsberater. 3. Tagespflege Wer das Leben in den eigenen vier Wänden nicht komplett aufgeben möchte, sich aber dennoch einen abwechslungsreichen Alltag wünscht und weiterhin am sozialen Leben teilhaben möchte, kann eine Tagespflege in Anspruch nehmen. Bei dieser Form der Altenbetreuung verbringt die pflegebedürftige Person den Tag in einer Pflegeeinrichtung und kehrt am Abend ins eigene Zuhause zurück. 4. Pflegeheim Ein Pflegeheim ist eine weitere Option für die Betreuung im Alter, insbesondere wenn der ältere Mensch ein hohes Bedürfnis nach medizinischer Kontrolle und Pflege hat. In einem Pflegeheim wird der ältere Mensch rund um die Uhr medizinisch überwacht und im Ernstfall kann schnell erste Hilfe geleistet werden. Darüber hinaus bietet ein Pflegeheim auch die Möglichkeit, soziale Kontakte zu knüpfen und gemeinsam mit anderen Senioren den Alltag zu gestalten. 5. 24-Stunden-Betreuung zu Hause Die 24-Stunden-Betreuung ist eine intensive Form der Altenbetreuung, bei der eine erfahrene Pflegekraft in häuslicher Gemeinschaft mit dem hilfsbedürftigen Senior lebt. Diese Art der Betreuung ermöglicht es dem Pflegebedürftigen, weiterhin dort zu leben, wo er sich am wohlsten fühlt: im eigenen Zuhause. Die 24-Stunden-Betreuung nimmt Angehörigen jene Aufgaben ab, welche die eigenen Kräfte im Laufe der Zeit übersteigen. 6. Kurzzeitpflege Kurzzeitpflege ist eine temporäre Form der Betreuung im Alter, die zum Beispiel nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei vorübergehenden Einschränkungen in Anspruch genommen werden kann. Die pflegebedürftige Person wird dabei für eine begrenzte Zeit in einer Pflegeeinrichtung betreut, bevor sie wieder in ihr gewohntes Umfeld zurückkehrt. 7. Die Rolle der Angehörigen und des sozialen Umfelds Angehörige und das soziale Umfeld spielen eine zentrale Rolle bei der Betreuung älterer Menschen. Oftmals sind es die Kinder oder andere Verwandte, die eine grosse Unterstützung bieten und sich um die Betreuung ihrer älteren Angehörigen kümmern. Doch in vielen Fällen kann der Pflegeaufwand nicht innerhalb der eigenen Familie geleistet werden, und externe Hilfe wird benötigt. 8. Wie finde ich die richtige Betreuung für meine Angehörigen? Um die passende Betreuung im Alter für sich oder seine Angehörigen zu finden, ist es wichtig, die individuellen Bedürfnisse und Wünsche zu berücksichtigen. Folgende Fragen können Ihnen bei der Entscheidungsfindung helfen: Welche Art der Unterstützung wird benötigt (Hilfe im Alltag, Pflege, medizinische Betreuung)? Wie viel Selbstständigkeit und Unabhängigkeit soll erhalten bleiben? Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung? Welche sozialen Kontakte und Aktivitäten sind wichtig? 9. Tipps für die Auswahl der richtigen Betreuung in der Schweiz Informieren Sie sich über die verschiedenen Angebote und Einrichtungen in Ihrer Nähe oder der Nähe Ihrer Angehörigen. Besuchen Sie die Einrichtungen persönlich, um einen Eindruck von der Atmosphäre und den Betreuungskräften zu bekommen. Sprechen Sie mit anderen Senioren oder Angehörigen, die bereits Erfahrungen mit den verschiedenen Betreuungsformen gemacht haben. Achten Sie auf Qualitätskriterien und Zertifizierungen der Einrichtungen und Betreuungskräfte. Bei der Inanspruchnahme von ambulanter Betreuung oder 24-Stunden-Betreuung: Achten Sie darauf, dass die Betreuungskraft über eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung verfügt. Ein empfehlenswerter Dienstleister für Betreuung zu Hause ist beispielsweise Home Instead. 10. Zusammenfassung Es gibt eine Vielzahl von Betreuungsmöglichkeiten für ältere Menschen in der Schweiz, die sich je nach individuellen Bedürfnissen und Wünschen auswählen lassen. Ob Hilfe im Alltag, Betreutes Wohnen, Tagespflege oder 24-Stunden-Betreuung – es ist wichtig, die richtige Betreuungsform für sich oder seine Angehörigen zu finden, um ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben im Alter zu ermöglichen. Informieren Sie sich über die verschiedenen Angebote, sprechen Sie mit anderen Senioren und Angehörigen und achten Sie auf Qualitätskriterien und Zertifizierungen, um die passende Betreuung für sich oder Ihre Angehörigen zu finden.
  • Plötzlicher Pflegefall - Was tun?

    von Martin Weingart | 05.06.2023
    Ein plötzlicher Pflegefall kann das Leben einer Familie schlagartig verändern. Wenn ein geliebter Mensch plötzlich zum Pflegebedürftigen wird, stellt sich die Frage: Was ist jetzt zu tun? In diesem Artikel finden Sie umfassende Informationen und Tipps zum Umgang mit einem plötzlichen Pflegefall in der Familie. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie vorgehen sollten, um die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu gewährleisten. 1. Erste Schritte im Pflegefall 1.1. Pflegebedarf erkennen Der erste Schritt ist das Erkennen des Pflegebedarfs. Hier ist es wichtig, auf Veränderungen im Verhalten und im Alltagsleben des betroffenen Familienmitglieds zu achten. Zeichen für einen Pflegebedarf können körperliche Einschränkungen, Orientierungsprobleme oder auch psychische Veränderungen sein. 1.2. Ärztliche Untersuchung und Diagnose Wenden Sie sich an einen Arzt, um den Pflegebedarf feststellen und eine Diagnose stellen zu lassen. Der Arzt wird die Situation einschätzen und Empfehlungen für die weitere Vorgehensweise geben. 1.3. Information und Beratung einholen Informieren Sie sich umfassend über die verschiedenen Möglichkeiten der Pflege und Unterstützung für Ihren Angehörigen. Es gibt zahlreiche Anlaufstellen, die Ihnen weiterhelfen können, wie zum Beispiel Pro Senectute, Caritas Schweiz, das Schweizerische Rote Kreuz, Alzheimer Schweiz oder die Lungenliga Schweiz. 1.4. Familie und Freunde einbinden Sprechen Sie mit Ihrer Familie und Ihren Freunden über die Situation. Gemeinsam können Sie die anstehenden Aufgaben bewältigen und sich gegenseitig unterstützen. 2. Pflegeformen und -möglichkeiten 2.1. Pflege zu Hause Die häusliche Pflege ist eine Möglichkeit, den pflegebedürftigen Angehörigen in seiner gewohnten Umgebung zu versorgen. Hierbei kann die Pflege durch Familienmitglieder, Freunde oder professionelle Pflegedienste, wie zum Beispiel Spitexorganisationen oder Dovida, erfolgen. 2.2. Tages- oder Nachtbetreuung Eine weitere Option ist die Tages- oder Nachtbetreuung in einer dafür vorgesehenen Einrichtung. Hierbei wird der Pflegebedürftige tagsüber oder nachts betreut, während er weiterhin in seinem eigenen Zuhause lebt. 2.3. Pflegeheim Ein Umzug in ein Pflegeheim kann notwendig werden, wenn die häusliche Pflege nicht mehr ausreicht oder die Belastung für die Familie zu gross wird. In einem Pflegeheim erhalten die Betroffenen eine umfassende Betreuung durch professionelle Pflegekräfte. 3. Finanzielle Aspekte 3.1. Krankenversicherung und Pflegekosten Die Krankenversicherung übernimmt einen Teil der Kosten für die Pflege, sowohl bei der ambulanten als auch bei der stationären Pflege. Die genauen Leistungen und Kostenerstattungen variieren je nach individuellem Fall und Versicherungstarif. 3.2. Ergänzungsleistungen Ergänzungsleistungen können beantragt werden, wenn die Pflegekosten nicht durch die Krankenversicherung und das eigene Vermögen gedeckt sind. Diese Leistungen werden von der Ausgleichskasse der Wohngemeinde gewährt. 3.3. Unterhaltspflicht der Kinder In der Schweiz besteht eine Unterhaltspflicht der Kinder gegenüber ihren Eltern. Diese greift jedoch erst, wenn das Vermögen der pflegebedürftigen Person fast aufgebraucht ist und auch Ergänzungsleistungen und andere Hilfen für die Finanzierung der Pflege nicht ausreichen. 4. Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige 4.1. Hilfe in Anspruch nehmen Nehmen Sie Hilfe und Unterstützung bei der Betreuung Ihres Angehörigen in Anspruch, zum Beispiel durch Entlastungsdienste des Schweizerischen Roten Kreuzes oder Pro Senectute. 4.2. Selbstfürsorge Vergessen Sie nicht, auch auf Ihre eigene Gesundheit und Ihr Wohlbefinden zu achten. Pflegende Angehörige sind oft einer hohen Belastung ausgesetzt und sollten sich regelmässig Auszeiten gönnen. 4.3. Austausch mit anderen Betroffenen Der Austausch mit anderen pflegenden Angehörigen kann eine wertvolle Unterstützung sein. Hier können Sie Erfahrungen teilen und hilfreiche Tipps erhalten. 5. Vorsorge und rechtliche Regelungen 5.1. Patientenverfügung Eine Patientenverfügung gibt Ihnen und Ihrem pflegebedürftigen Angehörigen die Sicherheit, dass in seinem Sinne gehandelt wird. Hierin werden Wünsche und Vorstellungen zur medizinischen Behandlung im Falle einer Entscheidungsunfähigkeit festgehalten. 5.2. Vorsorgeauftrag Ein Vorsorgeauftrag regelt, wer Entscheidungsbefugnisse erhält, wenn der pflegebedürftige Angehörige dazu nicht mehr in der Lage ist. Muster für einen Vorsorgeauftrag können beim Schweizerischen Roten Kreuz heruntergeladen werden. 6. Umgang mit Demenz und Alzheimer 6.1. Frühzeitige Diagnose Eine frühzeitige Diagnose von Demenz oder Alzheimer kann helfen, den Verlauf der Erkrankung zu verlangsamen und den Betroffenen eine bessere Lebensqualität zu ermöglichen. 6.2. Unterstützungsangebote Informieren Sie sich über spezielle Unterstützungsangebote für Menschen mit Demenz oder Alzheimer, wie zum Beispiel Betreuungsgruppen oder spezialisierte Pflegeheime. 7. Umgang mit Krebserkrankungen 7.1. Behandlung und Pflege Krebserkrankungen erfordern oft eine intensive Behandlung und Pflege. Hier ist es wichtig, sich gut zu informieren und die bestmögliche Betreuung für den Betroffenen zu gewährleisten. 7.2. Unterstützung durch Krebsliga Die Krebsliga bietet umfassende Informationen, Beratung und Unterstützung für Menschen mit Krebs und deren Angehörige. 9. Umzug ins Pflegeheim 9.1. Auswahl des Pflegeheims Die Auswahl des passenden Pflegeheims ist eine wichtige Entscheidung. Informieren Sie sich umfassend über die verschiedenen Einrichtungen und besuchen Sie diese persönlich, um einen Eindruck zu gewinnen. 9.2. Finanzielle Aspekte Die Kosten für einen Platz im Pflegeheim werden teilweise von der Krankenversicherung, der pflegebedürftigen Person selbst und gegebenenfalls von der öffentlichen Hand übernommen. Informieren Sie sich über die genauen Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten. 10. Fazit Ein plötzlicher Pflegefall stellt eine grosse Herausforderung für die gesamte Familie dar. Es ist wichtig, sich gut zu informieren und Hilfe in Anspruch zu nehmen, um den betroffenen Angehörigen bestmöglich zu unterstützen und zu versorgen. In der Schweiz gibt es zahlreiche Anlaufstellen und Unterstützungsangebote, die Ihnen in dieser Situation zur Seite stehen.
  • Pflegebedarf - Welche Pflegestufen gibt es in der Schweiz?

    von Martin Weingart | 22.05.2023
    Der Bedarf an Pflege und Unterstützung im Alltag nimmt aufgrund des demografischen Wandels und der steigenden Lebenserwartung kontinuierlich zu. In der Schweiz gibt es unterschiedliche Pflegestufen, die den täglichen Pflegebedarf und den damit verbundenen finanziellen Beitrag bestimmen. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über den Pflegebedarf, die Pflegestufen und die Finanzierung von Pflegeleistungen in der Schweiz. Pflegebedarf: Wann ist er gegeben? Der Pflegebedarf ist gegeben, wenn eine Person in ihrem Alltag Unterstützung benötigt und nicht mehr in der Lage ist, bestimmte tägliche Aktivitäten ohne Hilfe durchzuführen. Dies kann aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen der Fall sein. Die Beurteilung des Pflegebedarfs erfolgt in der Regel durch eine Fachperson, die die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten der betroffenen Person bewertet. Pflegestufen in der Schweiz: Ein Überblick In der Schweiz werden die Pflegestufen 1 bis 12 verwendet, um den täglichen Pflegebedarf einer Person und den damit verbundenen finanziellen Beitrag festzulegen. Die Einstufung in eine Pflegestufe erfolgt in der Regel bei der Aufnahme in eine Pflegeeinrichtung oder bei der Inanspruchnahme von Pflegediensten. In der nachfolgenden Liste finden Sie die Pflegestufen nach zeitlichem Pflegebedarf pro Tag und Beiträge von Versicherern pro Tag in CHF (Stand: Mai 2023): Die zwölf Pflegestufen und ihre Bedeutung Die zwölf Pflegestufen geben Auskunft darüber, wie pflegebedürftig eine Person ist. Je höher die Pflegestufe, desto mehr Unterstützung benötigt die betroffene Person. Jeder einzelnen Pflegestufe ist jeweils ein zeitlicher Pflegebedarf pro Tag zugeordnet. Ein Beispiel: Ein Patient in der Pflegestufe 3 hat einen zeitlichen Pflegebedarf von 41 bis 60 Minuten pro Tag. Einstufung in die Pflegestufe: So läuft sie ab Für die Einstufung des Pflegebedarfs gibt es drei Verfahren, die Pflegebedarfsinstrumente genannt werden. In der Deutschschweiz ist vor allem das BESA-System (BewohnerInnen-Einstufungs- und Abrechnungssystem) verbreitet. Zieht ein Mensch in ein Heim, veranlasst das Heim die Einstufung. Die Kosten für die Bedarfsabklärung übernimmt die Krankenversicherung. Pflegebedarf und Finanzierung der Pflegeleistungen Der Pflegebedarf einer Person hat direkte Auswirkungen auf die Finanzierung der Pflegeleistungen. In der Schweiz werden die Pflegeleistungen von drei Parteien finanziert: Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) leistet einen festgelegten Beitrag an die Pflegeleistungen. Die Versicherten müssen sich in der Regel ebenfalls an den Kosten der Pflegeleistungen beteiligen. Ihre Beteiligung ist jedoch auf maximal 20 Prozent des höchsten Beitrags der OKP beschränkt. Die Restfinanzierung wird durch die Kantone geregelt und ist Aufgabe der Kantone und/oder der Gemeinden. Finanzierung der Pflegeleistungen zu Hause Die OKP leistet die folgenden Beiträge an die Pflegeleistungen (gemäss Artikel 7 a der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV)): Für Abklärung, Beratung und Koordination: 76,90 CHF pro Stunde Für Behandlungspflege: 63 CHF pro Stunde Für Grundpflege: 52,60 CHF pro Stunde Die Versicherten müssen sich mit maximal 15,35 CHF pro Tag an den Kosten für Pflegeleistungen beteiligen. Eine Mehrheit der Kantone sieht bei der Pflege zu Hause eine tiefere Beteiligung vor. Die Beteiligung an Pflegeleistungen ist zusätzlich zur ordentlichen Kostenbeteiligung zu leisten. Sind die Kosten der Pflegeleistungen mit dem Beitrag der OKP und der Beteiligung der Versicherten noch nicht vollständig gedeckt, so ist die Restfinanzierung Aufgabe der Kantone und/oder der Gemeinden. Finanzierung der Pflegeleistungen im Pflegeheim Bei einem Pflegebedarf der Pflegeheimbewohnerin oder des Pflegeheimbewohners bis 20 Minuten pro Tag vergütet die OKP 9,60 CHF an die Pflegeleistungen. Die Beiträge steigen linear auf 19,20 CHF pro Tag bei einem Pflegebedarf von 21 bis 40 Minuten, auf 28,80 CHF pro Tag für einen Pflegebedarf von 41 bis 60 Minuten, usw. bis zu einem Beitrag von 115,20 CHF pro Tag bei einem Pflegebedarf von mehr als 220 Minuten (gemäss Artikel 7 a der KLV). Die Versicherten müssen sich mit maximal 23 CHF pro Tag an den Kosten für Pflegeleistungen beteiligen. Einzelne Kantone sehen bei der Pflege im Pflegeheim eine tiefere Beteiligung vor. Die Beteiligung an Pflegeleistungen ist zusätzlich zur ordentlichen Kostenbeteiligung zu leisten. Sind die Kosten der Pflegeleistungen mit dem Beitrag der OKP und der Beteiligung der Versicherten noch nicht vollständig gedeckt, so ist die Restfinanzierung Aufgabe der Kantone und/oder der Gemeinden. Berücksichtigung von körperlichen und geistigen Fähigkeiten Bei der Beurteilung des Pflegebedarfs und der Einstufung in eine Pflegestufe werden nicht nur körperliche Beeinträchtigungen berücksichtigt, sondern auch geistige und psychische Faktoren. Die Gutachter ermitteln in verschiedenen Lebensbereichen den Grad der Selbstständigkeit des (potenziell) Pflegebedürftigen mit Hilfe eines Punktwerts zwischen 0 (der Betroffene kann die Aktivität ohne eine helfende Person, oder mit Hilfsmitteln, durchführen) und 3 (Person kann die Aktivität nicht durchführen, auch nicht in Teilen). Die Gesamtpunktezahl, die sich aus der Bewertung der verschiedenen Lebensbereiche ergibt, entscheidet darüber, in welchem Pflegegrad ein Patient eingestuft wird. Lebensbereiche, die bei der Einstufung berücksichtigt werden Die Gutachter beurteilen bei der Pflegegrad-Einstufung folgende sechs Lebensbereiche, die auch als "Module" bezeichnet werden: Mobilität (körperliche Beweglichkeit): Morgendliches Aufstehen, Fortbewegen in der Wohnung, Treppensteigen etc. Geistige und kommunikative Fähigkeiten: Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, Risiken erkennen, verstehen, was andere sagen etc. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Unruhe in der Nacht, Ängste, Aggressionen, Abwehr von Pflegemassnahmen etc. Selbstversorgung: Sich selbstständig waschen und anziehen, essen und trinken, allein zur Toilette gehen etc. Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen und deren Bewältigung: Fähigkeit, allein seine Medikamente einzunehmen, den Blutdruck zu messen oder zum Arzt zu gehen etc. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Fähigkeit, den Alltag selbst zu gestalten, direkten Kontakt mit anderen Menschen aufzunehmen etc. Unterstützung und Leistungen bei unterschiedlichen Pflegegraden Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige in unterschiedlichem Umfang Unterstützung von der Pflegeversicherung. Dabei werden nicht nur Geldleistungen, sondern auch verschiedene Sachleistungen sowie finanzielle Zuschüsse für Pflegehilfsmittel oder zum barrierefreien Wohnungsumbau gewährt. Pflegegrade 1 bis 5: Leistungen im Überblick Pflegebedürftige im Pflegegrad 1 erhalten unter anderem Pflegeberatung, Beratung in eigener Häuslichkeit, Versorgung mit Hilfsmitteln sowie Zuschüsse zur Verbesserung des Wohnumfeldes (wie Treppenlift oder altersgerechte Dusche). Hinzu kommt ein Entlastungsbetrag (ambulant) in Höhe von bis zu 125 CHF pro Monat. Er ist zweckgebunden und kann zum Beispiel für eine Tages- oder Nachtpflege oder eine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen werden. Pflegebedürftige mit höheren Pflegegraden (2 bis 5) erhalten zusätzlich unterschiedliche Geld- und Sachleistungen sowie Zuschüsse für stationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Verhinderungspflege und teilstationäre Pflege (Tages-/Nachtpflege). Tipps für die Pflege zu Hause und die Wahl der richtigen Pflegestufe Oftmals ist es für Patientinnen und Patienten mit niedriger Pflegestufe finanziell sinnvoller, zu Hause von privaten Betreuungsdiensten versorgt zu werden. Je nach Kanton zahlen Pflegebedürftige für die Spitex einen maximalen Betrag von 15,35 CHF pro Tag. Hinzu kommen Kosten für die Betreuung eines Patienten und anfallenden Haushaltsarbeiten. Ab Pflegestufe 6 sollte man jedoch genau kalkulieren, ob die Pflege in einem Heim günstiger wäre.

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