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Alterspflege in der Schweiz » Finanzierung

  • Ergänzungsleistungen: Die Falle beim Vermögensverzicht

    von Martin Weingart | 06.04.2026
    Die Finanzierung eines Pflegeheimplatzes ist in der Schweiz eine der grössten Sorgen für Betroffene und ihre Familien. Ein Platz kostet schnell zwischen 8'000 und 10'000 Franken pro Monat. Wenn Rente und Hilflosenentschädigung nicht ausreichen, sind Ergänzungsleistungen (EL) das entscheidende Auffangnetz. Doch rund um die EL kursieren Mythen und Halbwahrheiten, die Familien teuer zu stehen kommen können. Eine der gefährlichsten Fallen ist der sogenannte "freiwillige Vermögensverzicht". Viele Angehörige handeln in bester Absicht, um das Erbe zu sichern oder den Eltern frühzeitig Gutes zu tun – und lösen damit ungewollt eine finanzielle Katastrophe aus. Der gut gemeinte Fehler: Schenkungen an die Kinder Das Szenario ist klassisch: Die Eltern werden älter, der Eintritt ins Heim wird absehbar. "Bevor das ganze Ersparte ans Pflegeheim geht, schenken wir es lieber jetzt den Kindern", ist ein häufiger Gedanke. Oder das Familienhaus wird weit unter dem Verkehrswert an die Tochter überschrieben, damit es "in der Familie bleibt". Was emotional verständlich und grosszügig wirkt, wird vom Gesetzgeber bei der EL-Berechnung streng sanktioniert. Bei der Prüfung des Anspruchs auf Ergänzungsleistungen schaut die Ausgleichskasse nicht nur auf das Vermögen, das aktuell vorhanden ist. Sie prüft auch, welches Vermögen vorhanden sein könnte, wenn man es nicht verschenkt hätte. Wer Teile seines Vermögens ohne rechtliche Verpflichtung und ohne gleichwertige Gegenleistung weggegeben hat, muss sich dieses "Verzichtvermögen" so anrechnen lassen, als wäre es noch auf dem Konto. Die Konsequenz: Eine Finanzierungslücke Das Resultat ist oft dramatisch: Der Vater tritt ins Heim ein, die monatlichen Kosten von 9'000 Franken fallen an. Seine Rente deckt nur 5'000 Franken. Er beantragt EL. Die Behörde rechnet nun die Schenkung von 100'000 Franken, die er vor Jahren dem Sohn gemacht hat, zu seinem Vermögen hinzu. Dadurch überschreitet er die Vermögensfreigrenze (aktuell 30'000 Franken für Alleinstehende, 50'000 Franken für Ehepaare). Der EL-Antrag wird abgelehnt oder die Leistung massiv gekürzt. Nun sitzt der Vater im Heim, das Geld ist physisch beim Sohn (und vielleicht schon investiert oder ausgegeben), aber rechtlich muss der Vater den Heimaufenthalt selbst bezahlen. Diese Lücke bringt Familien in massive Bedrängnis und führt nicht selten zu familiären Zerwürfnissen, wenn Kinder Geld zurückzahlen müssen, das sie nicht mehr flüssig haben. Der Mythos der Verjährung Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Schenkungen nach fünf oder zehn Jahren "verjähren" und dann nicht mehr relevant für die EL sind. Das ist falsch. Im EL-Recht gibt es keine solche starre Verjährungsfrist wie im Steuerrecht. Theoretisch können Schenkungen, die 15 oder 20 Jahre zurückliegen, herangezogen werden. Allerdings gibt es einen Dämpfungsfaktor: den Amortisationsabzug. Das angerechnete Verzichtvermögen wird jährlich um 10'000 Franken reduziert, beginnend ab dem zweiten Jahr nach der Schenkung. Wer also 100'000 Franken verschenkt hat, trägt diese "Hypothek" rechnerisch zehn Jahre lang mit sich herum, bevor sie für die EL irrelevant wird. Bei grossen Liegenschaften, die weit unter Wert weitergegeben wurden, kann dieser Schatten jahrzehntelang auf der EL-Berechnung lasten. Immobilien: Nutzniessung und Wohnrecht Besonders komplex ist die Situation bei Immobilien. Oft überschreiben Eltern das Haus an die Kinder und behalten sich ein lebenslanges Wohnrecht oder eine Nutzniessung vor. Dieser Wert mindert zwar den Schenkungsbetrag, doch beim Heimeintritt ändert sich die Kalkulation oft schlagartig. Wenn das Wohnrecht nicht mehr ausgeübt werden kann (weil die Mutter dauerhaft im Heim lebt), kann es seinen Wert verlieren oder muss abgelöst werden. Zudem vergessen viele, dass bei einer Nutzniessung die Eltern weiterhin für den Unterhalt, Versicherungen und oft auch die Hypothekarzinsen aufkommen müssen. Auch der Eigenmietwert muss als Einkommen versteuert werden. Diese finanzielle Belastung ist mit einem schmalen Taschengeld im Pflegeheim oft nicht tragbar. Eine frühzeitige Beratung durch einen spezialisierten Treuhänder oder Anwalt ist hier unerlässlich, bevor Unterschriften beim Notar geleistet werden. Was ist erlaubt? Der legale Vermögensverbrauch Nicht jede Ausgabe ist ein Verzicht. Wenn Sie Ihr Vermögen für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen, ist das völlig legitim. Dazu gehören: Kosten für die Lebenshaltung (Miete, Essen, Kleidung), die dem bisherigen Standard entsprechen. Schuldentilgung (Hypotheken abbezahlen). Werterhaltende Investitionen in die eigene Liegenschaft (neue Heizung, Dachsanierung). Kosten für Ausbildung der Kinder (im Rahmen der gesetzlichen Unterhaltspflicht). Ferien und Hobbys in einem üblichen Rahmen. Vorsicht ist geboten bei plötzlichen Luxusausgaben kurz vor dem Heimeintritt (z.B. eine Weltreise für 50'000 Franken bei drohender Pflegebedürftigkeit), dies könnte als Umgehung gewertet werden. Fazit: Transparenz schützt Die Absicherung im Alter erfordert Weitsicht. Das Schweizer System der Ergänzungsleistungen ist solidarisch und fair, aber es verlangt Eigenverantwortung. Wer Vermögen hat, soll es zuerst für die eigene Pflege einsetzen, bevor die Allgemeinheit zahlt. Planen Sie Schenkungen daher extrem vorsichtig. Behalten Sie genügend Liquidität zurück, um im Ernstfall mehrere Jahre Pflegeheim finanzieren zu können. Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie eine provisorische EL-Berechnung durchführen, bevor Sie Geld verschenken. So schützen Sie sich und Ihre Angehörigen vor bösen Überraschungen und sichern den Familienfrieden.
  • Kosten der Alters- und Pflegebetreuung: Wer zahlt was in der Schweiz?

    von Martin Weingart | 03.03.2025
    Die Kosten für die Alters- und Pflegebetreuung in der Schweiz können je nach Betreuungsform und individueller Pflegesituation stark variieren. Pflegebedürftige Personen und ihre Angehörigen stehen oft vor der Frage, wer für die anfallenden Kosten aufkommt und welche finanziellen Unterstützungen es gibt. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Kostenfaktoren sowie über die Finanzierungsmöglichkeiten. Kosten der Pflege zu Hause Die Betreuung zu Hause durch Angehörige oder professionelle Pflegedienste wie Dovida ist eine weit verbreitete Option. Die Kosten setzen sich aus verschiedenen Faktoren zusammen: Spitex-Dienste: Ambulante Pflegedienste wie die Spitex bieten medizinische und pflegerische Unterstützung zu Hause. Die Kosten werden teilweise von der obligatorischen Krankenversicherung übernommen, allerdings bleibt ein Selbstbehalt. Private Pflegekräfte: Wird eine private Pflegekraft engagiert, können die Kosten je nach Qualifikation und Umfang der Betreuung erheblich variieren. Hilfsmittel und Anpassungen: Barrierefreie Umbauten, Treppenlifte oder spezielle Pflegebetten können zusätzliche Kosten verursachen. Kosten für ein Alters- oder Pflegeheim Ein Platz in einem Alters- oder Pflegeheim ist oft mit hohen monatlichen Kosten verbunden. Diese setzen sich aus folgenden Komponenten zusammen: Grundtarif für Unterkunft und Verpflegung: Die Kosten für Wohnraum, Mahlzeiten und allgemeine Dienstleistungen. Pflegekosten: Diese richten sich nach dem individuellen Pflegebedarf und den Pflegestufen. Zusätzliche Dienstleistungen: Friseurbesuche, Freizeitangebote oder spezielle Therapien werden oft separat verrechnet. Die Höhe der Kosten variiert je nach Region und Heim. In der Schweiz belaufen sich die monatlichen Gesamtkosten für einen Pflegeheimplatz oft auf mehrere tausend Franken. Wer übernimmt die Kosten? Krankenkasse Die obligatorische Krankenversicherung beteiligt sich an den Pflegekosten, allerdings nur an bestimmten medizinischen Leistungen. Konkret übernimmt die Krankenkasse je nach Pflegestufe zwischen CHF 9 bis CHF 80 pro Tag für Pflegeleistungen. Die restlichen Kosten müssen anderweitig gedeckt werden. Ergänzungsleistungen (EL) Wenn das eigene Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, können Ergänzungsleistungen (EL) beantragt werden. Diese helfen, die Differenz zwischen Einnahmen und Pflegekosten zu decken. Die Höhe der Ergänzungsleistungen hängt vom individuellen Bedarf sowie den anrechenbaren Kosten ab und wird durch die kantonalen Ausgleichskassen berechnet. Selbstbeteiligung der Betroffenen Pflegebedürftige müssen einen Eigenanteil an den Pflegekosten leisten. In der Regel beträgt dieser Eigenanteil maximal CHF 23.- pro Tag, sofern keine zusätzlichen kantonalen Unterstützungen verfügbar sind. Unterstützung durch die Gemeinde oder den Kanton Einige Kantone und Gemeinden bieten zusätzliche finanzielle Unterstützung oder Subventionen an, um Pflegekosten abzufedern. Beispielsweise übernehmen einige Kantone je nach wirtschaftlicher Lage der pflegebedürftigen Person einen Teil der Heimkosten oder gewähren Zusatzleistungen zur Deckung von ungedeckten Kosten. Es lohnt sich, sich bei den lokalen Behörden über entsprechende Möglichkeiten zu informieren. Fazit Die Alters- und Pflegebetreuung in der Schweiz kann mit erheblichen Kosten verbunden sein, doch es gibt verschiedene Finanzierungsquellen. Neben der Beteiligung der Krankenversicherung und der Ergänzungsleistungen können kantonale und kommunale Unterstützungen helfen, die finanzielle Belastung zu verringern. Eine frühzeitige finanzielle Planung und Information über bestehende Unterstützungsmöglichkeiten sind essenziell, um eine langfristige und qualitativ hochwertige Pflege sicherzustellen.
  • Ergänzungsleistungen im Alter

    von Martin Weingart | 18.11.2024
    In der Schweiz, einem Land, das sich durch seine soziale Fürsorge und Unterstützung für ältere Bürger auszeichnet, spielen die Ergänzungsleistungen (EL) eine entscheidende Rolle. Diese staatlichen Zuschüsse sind darauf ausgerichtet, das finanzielle Auskommen von Seniorinnen und Senioren zu sichern, deren gesetzliche Renten und sonstige Einkünfte nicht ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen. Die Bedeutung der Ergänzungsleistungen Die Ergänzungsleistungen zur Alters- und Invalidenversicherung (AHV/IV) sind ein integraler Bestandteil des schweizerischen Sozialsystems. Sie dienen dazu, die Lücke zwischen den Rentenbezügen und den tatsächlichen Lebenshaltungskosten zu schliessen. Somit ermöglichen sie es älteren Menschen, auch mit bescheidenen Mitteln ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben in ihrer vertrauten Umgebung zu führen. Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Der Wohnsitz und gewöhnliche Aufenthalt müssen in der Schweiz sein. Es muss bereits ein Anspruch auf eine AHV- oder IV-Rente oder eine Hilflosenentschädigung bestehen. Das Vermögen darf eine bestimmte Grenze nicht übersteigen (Einzelpersonen: 100.000 CHF, Ehepaare: 200.000 CHF). Die anerkannten Ausgaben müssen die anrechenbaren Einkünfte übersteigen. Wie werden die Ergänzungsleistungen berechnet? Bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen werden sowohl die Einnahmen als auch das Vermögen der Antragsteller berücksichtigt. Zu den anrechenbaren Einnahmen zählen neben den Renten aus der AHV und IV auch andere Einkünfte wie Mieterträge oder Kapitalerträge. Auf der Ausgabenseite werden verschiedene Posten berücksichtigt, darunter der Lebensunterhalt, die Miete (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag), Krankheits- und Behinderungskosten sowie Steuern und Abgaben. Sofern das Vermögen über den Freibeträgen liegt, wird ein Teil davon als Einkommen angerechnet. Ergänzungsleistungen und Sozialhilfe - ein wichtiger Unterschied Ergänzungsleistungen sind keine Sozialhilfe, sondern ein eigenständiger Leistungsanspruch. Im Gegensatz zur Sozialhilfe sind die Voraussetzungen für den Bezug klar definiert, und der Antrag kann ohne Stigmatisierung gestellt werden. Viele ältere Menschen zögern jedoch, Ergänzungsleistungen in Anspruch zu nehmen, da sie den Eindruck haben, dem Staat "zur Last zu fallen". Die Herausforderung des Nichtbezugs Trotz des Rechtsanspruchs auf Ergänzungsleistungen nehmen leider viele ältere Menschen diese Unterstützung nicht in Anspruch. Laut einer Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) im Auftrag von Pro Senectute könnten rund 230.000 Seniorinnen und Senioren, die zu Hause wohnen, Ergänzungsleistungen beziehen - tun dies aber nicht. Gründe für den Nichtbezug Warum verzichten so viele ältere Menschen auf ihre Ansprüche? Die Studie nennt mehrere Ursachen: Mangelndes Wissen über die Leistungen der AHV und IV Bewusster Verzicht, da der Aufwand für einen Antrag zu gross erscheint Unfähigkeit, die erforderlichen Formalitäten zu erfüllen Scham, staatliche Hilfe in Anspruch nehmen zu müssen Angst vor Konsequenzen für den Aufenthaltsstatus bei Ausländern Besonders betroffen: Frauen, Verwitwete und Ausländer Bestimmte Gruppen sind überproportional vom Nichtbezug betroffen. Laut der Studie verzichten fast 20% der Frauen auf Ergänzungsleistungen, während es bei Männern nur 11% sind. Auch Verwitwete, ausländische Staatsangehörige und Personen ohne höhere Bildung machen einen grösseren Anteil unter den Nichtbeziehern aus. Lösungsansätze und Initiativen Um den Nichtbezug von Ergänzungsleistungen zu reduzieren, sind verschiedene Massnahmen erforderlich. Sowohl die Behörden als auch Organisationen wie Pro Senectute unternehmen Anstrengungen, um mehr Transparenz und Unterstützung für ältere Menschen zu schaffen. Informationskampagnen und Beratungsangebote Ein wichtiger Schritt ist es, das Wissen über Ergänzungsleistungen in der Bevölkerung zu erhöhen. Dazu dienen Informationskampagnen, Merkblätter und Online-Ressourcen, die den Antragsprozess verständlich erklären. Zudem bieten Organisationen wie Pro Senectute persönliche Beratungsgespräche an, um ältere Menschen bei der Antragsstellung zu unterstützen. Vereinfachung des Antragsverfahrens Um den Zugang zu Ergänzungsleistungen zu erleichtern, arbeiten die Behörden kontinuierlich an der Vereinfachung des Antragsverfahrens. Ziel ist es, bürokratische Hürden abzubauen und den Antragsprozess für die Betroffenen so unkompliziert wie möglich zu gestalten. Engagement der Gemeinden Viele Gemeinden in der Schweiz haben erkannt, dass sie eine wichtige Rolle bei der Förderung des EL-Bezugs spielen können. Sie informieren aktiv über die Leistungen, bieten Unterstützung bei der Antragstellung und arbeiten mit lokalen Organisationen zusammen, um die Reichweite zu erhöhen. Die Zukunft der Ergänzungsleistungen Angesichts der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und der steigenden Lebenshaltungskosten wird der Bedarf an Ergänzungsleistungen in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter wachsen. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass das System der EL an die künftigen Herausforderungen angepasst wird. Reformpläne und Weiterentwicklung Die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung haben bereits Reformpläne auf den Weg gebracht, um die Ergänzungsleistungen zukunftsfest zu machen. Dazu gehören Anpassungen bei den Vermögensgrenzen, der Berücksichtigung von Krankheits- und Behinderungskosten sowie die Verbesserung der Antragsverfahren. Bedeutung für die Altersvorsorge Die Ergänzungsleistungen sind ein wichtiger Baustein in der Altersvorsorge der Schweiz. Sie tragen dazu bei, dass ältere Menschen trotz bescheidener Renten ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben führen können. Daher ist es entscheidend, dass das System der EL auch in Zukunft leistungsfähig und zugänglich bleibt. Fazit: Ergänzungsleistungen als Garant für Lebensqualität im Alter Die Ergänzungsleistungen sind ein wesentlicher Bestandteil des schweizerischen Sozialsystems und erfüllen eine wichtige Funktion für ältere Menschen mit geringen Einkünften. Obwohl noch Verbesserungspotenzial besteht, um den Nichtbezug zu reduzieren, tragen die EL massgeblich dazu bei, die Lebensqualität und Würde der Seniorinnen und Senioren in der Schweiz zu sichern.
  • Finanzierung der Pflege im Alter - Wer bezahlt was?

    von Martin Weingart | 10.07.2023
    Die Tatsache, dass wir alle älter werden, ist unvermeidlich. Mit zunehmendem Alter steigt jedoch oft auch der Bedarf an Unterstützung und Pflege. In der Schweiz, einem Land mit einer der höchsten Lebenserwartungen weltweit, ist dies eine wichtige und dringende Angelegenheit. Doch wie viel kostet die Pflege im Alter, und ist sie für alle erschwinglich? In diesem Artikel werfen wir einen genaueren Blick auf die Kosten für die Pflege im Alter in der Schweiz, die Finanzierungsmöglichkeiten und die Herausforderungen, die damit einhergehen. 1. Die Kosten der Pflege im Alter 1.1 Ambulante Pflege Die ambulante Pflege, auch Spitex genannt, ist eine Form der Pflege, bei der Fachkräfte zu den Patienten nach Hause kommen, um ihnen bei ihren täglichen Aktivitäten zu helfen. Die Kosten für die ambulante Pflege sind im Vergleich zur stationären Pflege deutlich niedriger. Die Krankenkasse übernimmt einen bestimmten Anteil der Kosten, je nach Art der Pflegeleistung. Für Grundpflegeleistungen, zu denen beispielsweise das Essen und Trinken, Waschen, Anziehen und Mobilisieren gehören, übernimmt die Krankenkasse 52,60 CHF pro Stunde. Für Untersuchung und Behandlung, wie die Medikamentenabgabe, Wundversorgung und Blutdruckmessung, beträgt die Kostenübernahme 63,00 CHF pro Stunde. Für Abklärung und Beratung, wie die Pflegeplanung und Anleitung bei der Medikamenteneinnahme, zahlt die Krankenkasse 76,90 CHF pro Stunde. Neben der Krankenkasse tragen auch die Spitex-Kunden einen Teil der Kosten. Sie zahlen neben der Franchise und dem Selbstbehalt eine kantonal unterschiedliche Patientenbeteiligung, die jedoch maximal 15,35 Franken pro Tag beträgt. 1.2 Stationäre Pflege Die stationäre Pflege, auch bekannt als Pflegeheim, ist eine Form der Pflege, bei der die Pflegebedürftigen in einer speziellen Einrichtung leben. Die Kosten für die stationäre Pflege sind im Vergleich zur ambulanten Pflege höher. Auch hier übernimmt die Krankenkasse einen bestimmten Teil der Kosten, abhängig vom Pflegebedarf. Für Pflegebedürftige mit einem Pflegebedarf von bis zu 20 Minuten pro Tag beträgt die Kostenübernahme der Krankenkasse 9,60 CHF. Mit zunehmendem Pflegebedarf steigt auch die Kostenübernahme der Krankenkasse, bis zu einem Maximum von 115,20 CHF pro Tag für Pflegebedürftige mit einem Pflegebedarf von mehr als 220 Minuten pro Tag. Neben der Krankenkasse tragen auch die Heimbewohner einen Teil der Kosten. Sie zahlen neben der Franchise und dem Selbstbehalt eine kantonal unterschiedliche Patientenbeteiligung, die jedoch maximal 21,60 Franken pro Tag beträgt. 2. Die Finanzierung der Pflege im Alter 2.1 Wer übernimmt die Restkosten? Die Kosten für die Pflege im Alter, die nicht von der Krankenkasse oder den Spitex-Kunden bzw. Heimbewohnern getragen werden, werden von der öffentlichen Hand, also den Kantonen bzw. Gemeinden, übernommen. 2.2 Privates Einkommen und Vermögen Ein Teil der Kosten für die Pflege im Alter kann durch privates Einkommen und Vermögen gedeckt werden. Dazu gehören beispielsweise die AHV-Rente, Pensionskassenbezüge, die 3. Säule oder Ersparnisse. Es ist wichtig zu beachten, dass privates Vermögen über bestimmten Freibeträgen ebenfalls als Einkommen angerechnet wird. 2.3 Unterstützung durch die öffentliche Hand Wer nicht genug Geld hat, um die Kosten für die Pflege im Alter zu decken, kann Unterstützung durch die öffentliche Hand beantragen. Dazu gehören beispielsweise Ergänzungsleistungen, die gewährt werden, wenn die vorhandenen Renten und das Einkommen die minimalen Lebenskosten nicht decken können. Es gibt verschiedene Kategorien von Ergänzungsleistungen, darunter jährliche Leistungen, Krankheits- und Behinderungskosten und die Hilflosenentschädigung. 3. Herausforderungen bei der Pflegefinanzierung 3.1 Steigende Kosten Eine der grössten Herausforderungen bei der Pflegefinanzierung ist der kontinuierliche Anstieg der Kosten. Eine Studie zeigt, dass bereits heute viele ältere Menschen in der Schweiz sich die notwendige Unterstützung nicht leisten können. Bis zum Jahr 2050 werden die Kosten für die Betreuung älterer Menschen um 70 bis 170 Prozent auf jährlich 1,4 bis 4,3 Milliarden Franken ansteigen. 3.2 Mangel an Unterstützung Eine weitere Herausforderung ist der Mangel an Unterstützung für ältere Menschen. Die medizinische Pflege im Alter, darunter Spitex-Leistungen, ist in der Schweiz durch die Krankenversicherung und allenfalls über AHV-Ergänzungsleistungen finanziert. Nicht gedeckt sind jedoch die Kosten, wenn Betagte Unterstützung bei der Bewältigung ihres Alltags brauchen. 4. Tipps zur Finanzierung der Pflege im Alter 4.1 Langzeitpflege-Zusatzversicherung Eine Möglichkeit, die Kosten für die Pflege im Alter zu decken, ist die Langzeitpflege-Zusatzversicherung. Die Leistungen dieser Versicherung sind oft sehr unterschiedlich und die Prämien hoch, aber sie kann eine wichtige Hilfe sein, um die Kosten für die Pflege im Alter zu decken. 4.2 Frühzeitige Planung Eine frühzeitige Planung kann dabei helfen, die Kosten für die Pflege im Alter zu decken. Dazu gehört beispielsweise das Abschliessen einer Langzeitpflege-Zusatzversicherung in jüngeren Jahren, um die Prämien niedrig zu halten. 5. Fazit Die Pflege im Alter ist in der Schweiz teuer, und die Kosten werden voraussichtlich weiter steigen. Doch es gibt Möglichkeiten, diese Kosten zu decken, sei es durch private Ersparnisse, Versicherungen oder Unterstützung durch die öffentliche Hand. Wichtig ist, dass man sich frühzeitig mit dieser Thematik auseinandersetzt und eine Planung für die Zukunft erstellt. Denn nur so kann sichergestellt werden, dass man im Alter die Pflege erhält, die man benötigt, ohne sich finanziell zu überfordern.

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