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Sterbehilfe im Pflegeheim - Ein Blick auf die aktuelle Debatte

Sterbehilfe Pflegeheim Euthanasie

Die Euthanasie oder begleitete Suizide in Pflegeheimen ist ein sensibles und kontroverses Thema, das in verschiedenen Kantonen der Schweiz unterschiedlich geregelt ist. Die Meinungen zu diesem Thema variieren stark und spiegeln die ethischen, moralischen und rechtlichen Herausforderungen wider, die mit der Frage des Rechts auf Sterbehilfe einhergehen. Dieser Artikel bietet einen umfassenden Überblick über die aktuelle Debatte und die rechtlichen Regelungen zur Euthanasie in Pflegeheimen in der Schweiz.

Die aktuelle Regelung zur Sterbehilfe in der Schweiz

In der Schweiz ist die Selbsttötung ein Menschenrecht, vorausgesetzt, sie findet in den eigenen vier Wänden statt. Dieses Recht kann jedoch nicht immer von den Bewohnern von Pflegeheimen ausgeübt werden. Obwohl es rechtlich unproblematisch ist, seinem Leben im eigenen Zuhause ein Ende zu setzen, unabhängig davon, ob es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt, gelten in Pflegeheimen andere Regeln. Jedes Heim kann grundsätzlich selbst entscheiden, ob es Sterbehilfeorganisationen wie Exit Zugang gewährt oder nicht.

Die Debatte in Zürich: Recht auf Sterbehilfe in öffentlich finanzierten Heimen

Im Kanton Zürich hat das Kantonsparlament kürzlich entschieden, dass öffentlich finanzierte Heime ihren Bewohnern das Recht auf Sterbehilfe gewähren müssen. Diese Entscheidung, die nach einer emotionalen Debatte mit 92 zu 76 Stimmen gefallen ist, bedeutet eine wichtige Änderung in der Praxis vieler Pflegeheime. Vor allem die Linke stimmte für das Recht auf Sterbehilfe in Heimen, während die FDP gespalten war und die SVP dagegen. Die SVP hat ein Referendum gegen die neue Bestimmung angekündigt, so dass vermutlich im Jahr 2023 eine Volksabstimmung stattfinden wird.

Sterbehilfe in Heimen: Das Problem der freien Wahl

Die Möglichkeit, Sterbehilfe in Anspruch zu nehmen, ist für viele Menschen, die in einem Pflegeheim leben, von grosser Bedeutung. Es ist jedoch nicht immer einfach, diesen Wunsch zu erfüllen. Der Transport zu den Sterbezimmern von Organisationen wie Exit kann für Menschen, die beispielsweise an Krebs im Endstadium leiden, sehr anstrengend und schmerzhaft sein. Zudem findet der Tod dann in einer fremden Umgebung statt. Befürworter der neuen Regelung argumentieren daher mit dem Prinzip der Selbstbestimmung: Pflegeheime sollten ihren Bewohnern ein möglichst selbstbestimmtes Leben ermöglichen, und dazu gehört auch ein selbstbestimmter Tod.

Die Sicht der Gegner: Psychische Belastung für Mitbewohner und Personal

Gegner der neuen Regelung argumentieren hingegen, dass Pflegeheime nicht dazu gezwungen werden sollten, Sterbehilfe anzubieten, da dies die Mitbewohner sowie das Personal seelisch belasten könnte. Sie sehen die Heime als Orte des Lebens und der Pflege und sind der Meinung, dass die Einführung von Sterbehilfe das Klima und die Atmosphäre in den Heimen negativ beeinflussen könnte.

Regelungen in anderen Kantonen: Die Waadt, Neuenburg und Genf als Vorreiter

In den Kantonen Waadt, Neuenburg und Genf gibt es bereits ähnliche Regelungen wie die jetzt in Zürich beschlossene. Diese Kantone haben in den letzten zehn Jahren Vorschriften erlassen, um die Beihilfe zum Suizid in Krankenhäusern und Heimen zu regeln. Institutionen dürfen dort Sterbehilfe in ihren Räumen nicht verweigern. Mit dieser Regelung zählt die Schweiz international zu den liberalsten Ländern.

Die Rolle der Ärzte: Unterstützung, aber keine Pflicht

In der Schweiz darf ein Arzt bei der Sterbehilfe helfen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Ärztliche Richtlinien und Standesregeln sehen die Beihilfe zum Suizid nicht als ärztliche Tätigkeit. Wenn jedoch eine lebensbedrohliche Krankheit vorliegt und der Arzt mit dem Patienten alternative Methoden, wie schmerzlindernde Mittel, besprochen hat, liegt es im Ermessen des Arztes, das gebräuchliche Mittel Natrium-Pentobarbital zu verschreiben. Der Arzt sollte sich jedoch vergewissern, dass der Suizidwunsch wohlüberlegt, dauerhaft und ohne äusseren Druck entstanden ist.

Sterbehilfe in der Praxis: Der Prozess

Die Sterbehilfe in der Praxis ist ein sorgfältig geregelter Prozess. Wer mit Unterstützung einer Sterbehilfeorganisation aus dem Leben scheiden möchte, muss sich an deren Vorgaben halten. Dazu gehören Gespräche mit Mitarbeitenden der Organisation, Berichte des behandelnden Arztes und nach Möglichkeit auch Gespräche mit den Angehörigen. Erst wenn nach Meinung der Organisation die Voraussetzungen erfüllt sind, wird auf Basis eines Rezepts des Hausarztes oder eines Vertrauensarztes der Organisation das Sterbemittel beschafft.

Eine Begleitperson der Organisation übergibt das Medikament an dem vom Sterbewilligen festgelegten Datum. Bedingung für die Sterbebegleitung ist, dass der Sterbewillige den letzten Schritt, das Trinken des in Wasser aufgelösten Medikaments oder das Öffnen des Infusionshahns, selbst vornimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt kann der Vorgang jederzeit abgebrochen werden.

Was geschieht nach dem Tod durch Sterbehilfe?

Nach dem Tod durch Sterbehilfe muss die Polizei gerufen werden, da es sich juristisch betrachtet um einen "aussergewöhnlichen Todesfall" handelt. Die Behörden ermitteln, ob es Anhaltspunkte gibt, dass entgegen dem gesetzlich Erlaubten doch "selbstsüchtige Beweggründe" der Sterbehelfer vorliegen, zum Beispiel um erben zu können, oder ob jemand ungesetzlich "nachgeholfen" hat. Wenn nicht, wird das Verfahren eingestellt.

Sterbehilfe in der Schweiz: Häufigkeit und Trends

Die wichtigste Sterbehilfeorganisation in der Schweiz, Exit, hat im Jahr 2020 insgesamt 913 Freitodbegleitungen durchgeführt, davon 132 (14 Prozent) in einem Heim. Dieser Anteil steigt seit Jahren leicht an. Die Gründe für die Zunahme der Freitodbegleitungen sind laut Exit unter anderem "die immer älter werdende Gesellschaft mit der Folge schwer einschränkender Krankheiten oder Behinderungen".

Fazit: Die Zukunft der Euthanasie in Pflegeheimen

Die Debatte um die Euthanasie in Pflegeheimen wird in der Schweiz weiterhin kontrovers geführt. Während einige Kantone bereits Regelungen geschaffen haben, die die Sterbehilfe in Pflegeheimen erlauben, sind andere Kantone noch zurückhaltender. Mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung und der damit verbundenen Zunahme von schweren Krankheiten und Behinderungen ist zu erwarten, dass das Thema Sterbehilfe in der öffentlichen Diskussion an Bedeutung gewinnen wird.

In diesem Kontext ist es wichtig, dass alle Beteiligten - von den Bewohnern und ihren Angehörigen über das Pflegepersonal bis hin zu den politischen Entscheidungsträgern - über die rechtlichen, ethischen und praktischen Aspekte der Euthanasie in Pflegeheimen gut informiert sind. Nur so kann eine fundierte und respektvolle Debatte über das Recht auf ein würdevolles Ende des Lebens geführt werden.




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