Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln

Wir regeln unser Erbe meist sehr genau: Wer bekommt das Haus? Wer den Schmuck? Wir machen Testamente und Vorsorgeaufträge für Bankkonten. Doch einen riesigen Teil unseres heutigen Lebens vergessen wir oft komplett: das digitale Erbe. Was passiert mit Ihrem Facebook-Profil, Ihren E-Mails, den Fotos in der Cloud oder Ihrem Guthaben bei Online-Diensten, wenn Sie nicht mehr da sind oder durch Krankheit urteilsunfähig werden? Für Angehörige wird das digitale Schweigen oft zur nervenaufreibenden Schnitzeljagd.
Kein Zugriff trotz Erbschein
Das Schweizer Erbrecht kennt noch keine expliziten Regeln für digitale Daten, behandelt sie aber im Grundsatz wie materielle Gegenstände: Sie gehen an die Erben über. Das Problem ist aber nicht das Recht, sondern die Technik. Ohne Passwort kommen die Erben nicht an die Daten. Stellen Sie sich vor, alle Fotos der letzten zehn Jahre sind nur auf dem Smartphone und in der Cloud gespeichert. Sie haben keinen Zugriff. Oder laufende Abos für Streaming, Zeitungen oder Software buchen weiterhin monatlich Geld von der Kreditkarte ab, aber niemand kann sie kündigen, weil der Login fehlt. Noch schlimmer: Auf Krypto-Wallets liegen Vermögenswerte, die ohne den privaten Schlüssel für immer verloren sind. Datenschutzgesetze und die AGB der US-Konzerne machen es Angehörigen oft extrem schwer, ohne Zugangsdaten Einsicht zu erhalten.
Die Liste der Passwörter
Der erste Schritt zur Vorsorge ist eine Bestandsaufnahme. Welche Konten habe ich eigentlich? Dazu gehören E-Mail-Dienste, soziale Medien, Cloud-Speicher, Online-Banking, Shopping-Konten und Abo-Dienste. Es ist riskant, eine Liste mit Passwörtern einfach in die Schublade zu legen. Besser ist ein Passwort-Manager. In diesem Programm speichern Sie alle Zugangsdaten. Sie müssen sich nur noch ein einziges Master-Passwort merken. Dieses Master-Passwort – und nur dieses – können Sie dann in einem versiegelten Umschlag an einem sicheren Ort aufbewahren, etwa bei Ihren Vorsorgedokumenten oder beim Notar, mit der Aufschrift: Nur zu öffnen bei Tod oder Urteilsunfähigkeit.
Tools der Anbieter nutzen
Die grossen Tech-Firmen bieten mittlerweile eigene Funktionen für den Todesfall an, die man aber jetzt aktivieren muss. Bei Google gibt es den Inaktivitäts-Manager: Sie können festlegen, dass nach einer gewissen Zeit der Inaktivität eine Vertrauensperson benachrichtigt wird. Bei Facebook und Instagram können Sie einen Nachlasskontakt bestimmen, der Ihr Profil in einen Gedenkzustand versetzen kann. Auch Apple bietet seit kurzem die Möglichkeit, einen Nachlasskontakt zu hinterlegen, der Zugriff auf die Daten der Apple-ID erhält. Der digitale Nachlass ist Teil der modernen Selbstfürsorge. Wenn Sie nichts regeln, hinterlassen Sie Ihren Angehörigen Chaos und bürokratische Kämpfe mit internationalen Konzernen.
Über den Autor: Martin Weingart
Martin Weingart ist ein erfahrener Pflegespezialist mit über 25 Jahren Erfahrung im Schweizer Gesundheitswesen. Als Experte für Alterspflege und Betreuung berät er Familien und Institutionen und teilt sein fundiertes Fachwissen in diesem Blog, um Angehörigen und Betroffenen Orientierung und Unterstützung zu bieten.
Diesen Artikel zitieren (Quellenangabe):
Weingart, Martin (2026). Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln. pflege-heime.ch. Abgerufen am 21.10.2026, von https://www.pflege-heime.ch/blogs/alterspflege/digitalen-nachlass-rechtzeitig-regeln